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Marian Olbertz

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06.03.2021

Neue Corona-Landesverordnung ermöglicht Öffnung des Einzelhandels!

Es gibt erfreuliche Nachrichten:
Ab 08.03.2021 dürfen Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen. Die Regelung gilt für alle Einzelhandelsgeschäfte und auch für Kosmetik, Maniküre, Tätowierung, usw..
Letztere genannte zählen als körpernahe Dienstleistungen. Da hier in einigen Gewerken das Tragen einer Maske nicht möglich ist, muss unabhängig von der Inzidenzwerte ab 15.03.2021 für den Besuch ggf. ein Termin vereinbart werden und ein tagesaktueller negativer Coronatest vorweisbar sein.
Als rechtliche Einordnung: Dies gilt ausdrücklich nur für (beispielhaft genannte) körpernahe Dienstleistungen!
Die Gewerke der körpernahen-medizinischen Dienstleistungen sind davon nicht betroffen und diese Geschäfte waren auch zu keiner Zeit geschlossen, da es sich hierbei um medizinisch notwendige Behandlungen handelt, welche als systemrelevant eingestuft sind.
Das heißt: Für Hörakustiker, Augenoptiker, Physiotherapie, usw. ändert sich aktuell nichts. Wir sind weiterhin wie gewohnt für Sie da!
In meinem Fachgeschäft gilt weiterhin mein Hygienekonzept. Dieses sieht das tragen einer medizinischen Maske für Kunden und Mitarbeiter vor, speziell dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Die maximale Kundenanzahl im Fachgeschäft ist auf 2 Kunden im Warte/Empfangsbereich begrenzt. Hierbei werden zwingend erforderliche Begleitpersonen (z.B. Pfleger) und Personen aus dem selben Haushalt nicht mitgezählt. Das heißt: 2 Kunden, welche jeweils von einer Begleitperson (welche im selben Haushalt lebt) begleitet werden, ist in Ordnung.
Haben Sie eine Bescheinigung, welche Sie vom Tragen einer medizinischen Maske freistellt, zeigen Sie diese bitte unaufgefordert vor.
Vereinbaren Sie für Ihren Besuch bei mir bitte einen Termin. Dies dient für mich der besseren Planung und um Wartezeiten zu vermeiden.



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